Ein- bis Auszug

Ein- bis Auszug

Einzug in die WOKO:

Nur im Falle, dass du die WOKO Mietbedingungen erfüllst, kannst du dich auf Zimmersuche machen. Wie, findest du hier.

Nach dem Einreichen und Bewilligen des WG-Vorschlags, begleichst du dein Mietdepot und du erhältst deinen Mietvertrag. Im Mietvertrag sind alle wichtigen Informationen über dein Mietverhältnis, die Mietzinszahlung und die Hausordnung enthalten. Ebenfalls erhältst du mit dem Mietvertrag die Kontaktangaben des Hausverantwortlichen für die Zimmerübergabe. Vereinbare rechtzeitig einen Termin für den Einzug (Zimmerübergabe und Schlüsselübernahme).

Auszug aus der WOKO:

Deine Kündigungsfrist findest du in deinem Mietvertrag. Kündigungen müssen auf das offizielle Kündigungsdatum erfolgen. Die Kündigung muss vollständig ausgefüllt und schriftlich oder persönlich bei der WOKO bis spätestens zum letzten Arbeitstag des Monats bei der WOKO eingehen. Wird eine Kündigung nicht rechtzeitig eingereicht, gilt diese auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. In deiner Kündigungsbestätigung erhältst du das genaue Vorgehen für den Auszug.

Willst du dein Zimmer wechseln, so musst du ebenfalls die Kündigungsfrist einhalten. Fülle hierfür den Zimmerwechsel aus. Bitte beachte in deiner Hausordnung, ob ein Zimmerwechsel innerhalb der Liegenschaft erlaubt ist.

Anträge während der Mietdauer in der WOKO:

Folgende Anliegen sind schriftlich bei der WOKO einzureichen:
- Anträge zur Untermiete
- Wechsel in den Doktorandenstatus
- Doppelbelegung in einem Zimmer

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Anliegen findest du unter den häufigen Fragen.