Deine Fragen
und unsere Antworten
Ob Bewerbung, Mietvertrag oder Auszug – hier bekommst du Antworten auf die häufigsten Fragen.
Ob Bewerbung, Mietvertrag oder Auszug – hier bekommst du Antworten auf die häufigsten Fragen.
Unsere Mietbedingungen findest du hier. Zudem gilt in gewissen Liegenschaften aufgrund der Richtlinien des städtischen Jugendwohnkredits eine Altersbeschränkung von 28 Jahren.
Du erfüllst unsere Mietbedingungen nicht? Leider bist du bei der WOKO nicht mietberechtigt! Hier findest du weitere hilfreiche Websites.
Die Zimmer der WOKO können ausschliesslich von Studierenden und Doktorierenden gemietet werden, die in Zürich, Winterthur oder Wädenswil studieren. Für alle Zimmer der WOKO musst du unsere Mietbedingungen erfüllen.
Die aktuell verfügbaren Zimmer findest du hier.
Der Mietzins variiert je nach Lage, Grösse und Ausstattung der Zimmer. Doktorierende mit einem Jahreseinkommen von über CHF 26'400 CHF bezahlen einen Zuschlag pro Zimmer und Monat gemäss Gebührenordnung.
Die aktuelle Mietzinsspanne findet du in unserer Liegenschaftenübersicht.
In deinem Mietvertrag steht immer, ob das Zimmer möbliert ist oder nicht.
Nein, du musst für die Reparaturkosten eines selbst verursachten Schadens am Mietobjekt selbst aufkommen. Wir empfehlen deshalb, den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung zu Spezialkonditionen bei der Versicherungsgesellschaft Schweizerische Mobiliar.
Es ist deine Pflicht die Miete pünktlich auf das korrekte Konto und mit der korrekten Referenznummer zu bezahlen. Die Miete ist vor dem Ersten jedes Monats fällig. Wie die Miete zu bezahlen ist, findest du hier.
Denk daran, dich 14 Tage nach Einzug bei deiner Wohngemeinde anzumelden.
Die Wohngemeinschaften (WG) entscheiden selbstständig über die Auswahl des neuen Mitbewohners, der neuen Mitbewohnerin. Der WG-Vorschlag muss mindestens 6 Wochen vor Mietbeginn vom/von der Nachmieter/in persönlich im WOKO-Büro eingereicht werden. Verstreicht diese Frist ohne WG-Vorschlag, wird die WOKO das Zimmer anderweitig vergeben.
Schäden an von der WOKO gemieteten Räumen oder Parkplätzen können einfach per Schadenformular gemeldet werden. Die Notfallkontakte für deine Liegenschaft findest du am Infobrett beim Hauseingang.
Was ist ein Notfall?
Was ein Hausverantwortlicher macht, erfährst du hier.
Tierhaltung ist in den WOKO-Zimmern nicht erlaubt.
Ein Wechsel von Studierenden in den Doktorandenstatus muss zwingend der WOKO gemeldet werden. Hier geht es zum Antrag.
Du erhältst von der WOKO einen neuen Mietvertrag, der auf 2 Jahre befristet ist. Doktorierende mit einem Jahreseinkommen von über CHF 26'400 CHF, bezahlen einen Zuschlag pro Zimmer und Monat gemäss Gebührenordnung.
Für wie lange du dein Zimmer untervermieten darfst, steht in deinem Mietvertrag. Die WOKO muss zwingend perAntrag vor dem Einzug eines Untermieters informiert werden.
Dein/e Untermieter/in erfüllt dieselben Mietbedingungen der WOKO, ausgenommen sind Semesterferien. Du bist weiterhin für die pünktliche Mietzinszahlung verantwortlich, ebenso für die Zimmerübergabe und allfällige Schäden
Ob ein Besuch erlaubt ist und ob eine Doppelbelegung (also das Wohnen zu zweit im Zimmer) möglich ist, steht in deinem Mietvertrag.
Ist eine Doppelbelegung grundsätzlich gestattet, muss sie vorab zwingend bei der WOKO beantragt und von ihr bewilligt werden. Mit der Doppelbelegung wird ein Zuschlag pro Zimmer und Monat fällig.
Es ist wichtig, dass du dich schnellstmöglich bei der WOKO meldest. Hier ist das Formular zu finden. Wir klären den Verdacht auf Bettwanzen kostenlos für dich ab.
Ob dein Zimmer möbliert ist, kannst du deinem Mietvertrag entnehmen.
Bitte beachte: Zusätzliche Ausstattungsgegenstände wie Mixer, Mikrowelle, neue Backbleche oder Staubsauger müssen von der Wohngemeinschaft selbst angeschafft oder ersetzt werden. Das gilt auch für Dinge des täglichen Gebrauchs wie Duschköpfe, Duschvorhänge, WC-Deckel und alle anderen Gegenstände, die im Laufe der Mietdauer wegen Abnutzung ersetzt werden müssen.
Das kann verschiedene Gründe haben:
Spätestens 4 Monate nach der Exmatrikulation musst du ausziehen. Bitte reiche ohne vorherige Aufforderung deine Kündigung ein, andernfalls wird dir von unserer Seite aus gekündigt, da du die Mietbedingungen nicht mehr erfüllst.
Das Zimmer wird bei der Zimmerabgabe von der/dem Hausverantwortlichen kontrolliert. Kontaktiere hierzu die/den Hausverantwortliche/n rechtzeitig vor deinem Auszug per E-Mail. Schäden, mangelnde Reinigung, fehlende Schlüssel oder fehlendes Mobiliar werden auf dem Abnahmeprotokoll festgehalten und führen zu Abzügen vom Mietdepot.
Das Mietdepot wird dir erst nach dem offiziellen Mietende auf die Bank zurückerstattet, die du uns mit der Kündigung oder direkt über das Kontaktformular genannt hast.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert 12 Wochen nach Vertragsende. Mietdepots können nicht bar ausgezahlt werden.
Wenn du als Hauptmieter/in an deinem offiziellen Ein- oder Auszug nicht persönlich für die Schlüsselübernahme oder Schlüsselrückgabe erscheinen kannst, hast du die Möglichkeit, dich von einer bevollmächtigten Person vertreten zu lassen.
Die von dem/der Hauptmieter/in und der bevollmächtigten Person unterschriebene Vollmacht muss am Abnahme- oder Übergabetermin der/dem Hausverantwortlichen abgegeben werden.
Vollmachtsformular