Mietbedingungen Zimmer

Die Zimmer der WOKO können ausschliesslich von Studierenden und Doktorierenden gemietet werden, die in Zürich, Winterthur oder Wädenswil studieren.

Zusätzlich müssen weitere Vorgaben erfüllt werden. Details dazu findest du anschliessend. Gut zu wissen: Bei Untervermietungen während der Semesterferien können auch Interessierte berücksichtigt werden, die nicht studieren. Falls du unsere Mietbedingungen nicht erfüllst, findest du hier eventuell ein passendes Angebot.

Wer einen Mietvertrag mit der WOKO hat, gilt als Hauptmieter/in. Das sind die Bedingungen:

  • Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate.
  • Die maximale Mietdauer beträgt 8 Jahre für Vollzeitstudierende und 2 Jahre für Doktorierende. Aufgrund der Richtlinien des städtischen Jugendwohnkredits gilt in einigen Liegenschaften eine Altersbeschränkung von 28 Jahren.
  • Du musst an einer der folgenden Hochschulen für ein Vollzeitstudium (Bachelor/Master) oder als Doktorandin/Doktorand immatrikuliert sein:
    • UZH Universität Zürich
    • ETH Zürich
    • Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (KME)
    • Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK)
    • Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH)
    • Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)
    • ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
  • Hinweis für Studierende der ZHAW:
    • Departemente Angewandte Psychologie sowie Soziale Arbeit: Mietberechtigung für ein Zimmer im Raum Zürich
    • Restliche Departemente in Winterthur und Wädenswil: Mietberechtigung nur für unsere Zimmerangebote in Winterthur und Wädenswil.

Untermieterinnen und Untermieter haben keinen direkten Mietvertrag mit der WOKO, sondern schliessen einen solchen mit dem/der Hauptmieter/in oder dem Hauptmieter des Zimmers ab. Hier gelten folgende Bedingungen:

  • Du musst ebenfalls sämtliche Mietbedingungen der WOKO erfüllen (Studienort, Hochschule etc., siehe oben). Ausgenommen sind Untermieten während der Semesterferien.
  • Die maximale Untermietdauer beträgt 12 Monate. Die 12 Monate können auch aufgeteilt werden.

Aufgrund der Richtlinien des städtischen Jugendwohnkredits gilt in den folgenden Liegenschaften eine Altersbeschränkung von 28 Jahren:

  • Altstetterstrasse 183
  • Bächlerstrasse 44-46
  • Bahnhaldenstrasse 9/11
  • Bülachhof 1-3
  • Bülachstrasse 1-11
  • Cäsar-Ritz-Strasse 1-7
  • Culmannstrasse 26
  • Freilagerstrasse 90/92
  • Gsteigstrasse 18
  • Gubelstrasse 44
  • Hochstrasse 108
  • Leonhardshalde 15-19
  • Max-Bill-Platz 11-15
  • Meierwiesenstrasse 62
  • Rebhüsliweg 1-5
  • Tannenrauchstrasse 35
  • Bucheggstrasse 4-12

Zu beachten: Die maximale Mietdauer kann sich durch die Altersbeschränkung von 28 Jahren in diesen Liegenschaften verkürzen. Bei Liegenschaften, die nicht auf dieser Liste sind, kannst du auch über 28 Jahre alt sein, sofern du sämtliche Mietbedingungen erfüllst.

Für ausländische Austauschstudierende oder neu beginnende Masterstudierende aus dem Ausland haben die Hochschulen ein separates Zimmerangebot. Wende dich hierfür direkt an deine zuständige Hochschule.

Zimmer- und Wohnungsvermittlungsstellen:

Der Weg zum WOKO-Zimmer

Alle freien Zimmer werden auf unserer Website inseriert oder – für Studierende aus dem Ausland – über die Zimmer- und Wohnungsvermittlungsstellen zugeteilt. Wichtig zu wissen: Wir führen keine Warteliste und vermieten in der Regel nur Zimmer, keine Wohnungen.

Schritt 1
Du meldest dich entweder bei der Kontaktperson im Inserat oder du reichst über den Link im Inserat deine Bewerbung für das Zimmer ein. In den meisten Fällen musst du dich bei der Wohngemeinschaft (WG) bewerben. Manche Zimmer vergibt die WOKO direkt.

Schritt 2
Bei einer Bewerbung via WG trifft diese die Auswahl. Daraufhin füllt die WG für dich einen sogenannten WG-Vorschlag zuhanden der WOKO aus.

Schritt 3
Den WG-Vorschlag bringst du persönlich bei uns im WOKO-Büro vorbei (Öffnungszeiten beachten). Einzureichen ist ausserdem eine Aufnahmebestätigung einer der mietberechtigten Hochschulen.

Schritt 4
Nachdem wir alle Angaben geprüft und dir dein Zimmer bestätigt haben, begleichst du, falls relevant, dein Mietzinsdepot und erhältst daraufhin deinen Mietvertrag. Dort sind alle wichtigen Informationen über dein Mietverhältnis, die Mietzinszahlungen und die Hausordnung enthalten.

Schritt 5
Zusammen mit dem Mietvertrag bekommst du auch die Kontaktangaben der/des Hausverantwortlichen. Mit dieser Person vereinbarst du rechtzeitig einen Termin für den Einzug (Zimmerübergabe und Schlüsselübernahme).

2 Spalten - Der Weg zum Woko Zimmer

Alternativen

Hast du kein passendes Zimmer bei uns gefunden oder erfüllst du unsere Mietbedingungen nicht, tut uns dies leid. Hier findest du hilfreiche Websites für die Zimmersuche.

Zimmer in WGs, Wohnraum für Studierende

Wohnungsmarkt allgemein

Hostels und preiswerte Hotels für eine kurzfristige Unterkunft

Andere Vermittlungsstellen gegen Gebühr

Zimmer- und Wohnungsuche in anderen Städten

Mietbedingungen Parkplatz

Die WOKO vermietet in verschiedenen Liegenschaften auch Parkplätze. Freie Parkplätze können von allen gemietet werden. Die aktuellen Angebote finden Sie unter Freie Objekte, wo Sie sich direkt online bewerben können

Mietbedingungen Gewerbe

In verschiedenen Liegenschaften der WOKO besteht auch die Möglichkeit, Gewerberäume zu mieten. Wenn Sie auf der Suche nach einer Gewerbefläche sind, kontaktieren Sie uns einfach per Formular.

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