Einzug in die WOKO

Willkommen in der WOKO. Mit dem Mietvertrag bekommst du von uns auch alle wichtigen Informationen zum Einzug, zum Mietzinsdepot, zur Mietzinszahlung sowie die Hausordnung zugestellt.

Für die Übergabe deines Mietobjekts ist die/der Hausverantwortliche (HV) deiner Liegenschaft zuständig. Bitte vereinbare mit ihr/ihm rechtzeitig einen Termin für die Übergabe von Mietobjekt und Schlüssel. Die/der HV wohnt ebenfalls in deiner Liegenschaft und ist deine erste Ansprechsperson vor Ort.

Bei Fragen dazu kannst du dich jederzeit bei uns melden.

2 Spalten - Einzug in die WOKO

Deine Miete überweist du am besten via deine Bank – das funktioniert sowohl aus dem In- wie auch aus dem Ausland. Mit einem Schweizer Bankkonto hast du zudem die Möglichkeit, einen Dauerauftrag einzurichten. Details und weitere Informationen zur Einzahlung findest du in der Anleitung zur Mietzinszahlung.

2 Spalten - Leben in der WOKO

Leben bei der WOKO

Bei der WOKO wohnst du in der Regel in einer Wohngemeinschaft. Wichtig sind deshalb gegenseitige Toleranz und Rücksichtnahme. Innerhalb der Wohngemeinschaft organisiert ihr das Zusammenleben selbst und kümmert euch gemeinsam um die Sauberkeit (siehe Anleitungsvideo) in allen Räumen. Zweimal pro Jahr findet in der Regel ein Semesterputz (siehe unten) statt, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner alle gemeinschaftlichen Bereiche gründlich reinigen. Anschliessend erfolgt eine Kontrolle durch die WOKO.

Falls du während deiner Zeit bei der WOKO ein Anliegen hast, kannst du dich gerne direkt bei uns melden. Das geht in dem meisten Fällen am einfachsten mithilfe des jeweiligen Formulars: etwa wenn du vom Studierenden- zum Doktorierendenstatus wechselst oder dein Zimmer neu zu zweit bewohnen möchtest.

Detaillierte Informationen zum Wohnen bei der WOKO findest du unter den FAQ.

Hier findest du zudem weitere wichtige Informationen und Personen, die dir im Wohnalltag helfen.

  • Für die Sauberkeit deines eigenen Wohnraums bist du selbst verantwortlich. Bei den gemeinschaftlich genutzten Bereichen ist es die Pflicht der Wohngemeinschaft, diese regelmässig zu reinigen.
  • In den meisten WGs wird einmal pro Semester ein Semesterputz durchgeführt. An diesem Termin reinigen die Mitglieder der Wohngemeinschaft alle gemeinsam genutzten Räume gründlich. Was zu tun ist, siehst du in diesem Video.
  • Nach dem Semesterputz werden die gemeinschaftlichen Bereiche von der WOKO abgenommen. Sollte es zu Beanstandungen kommen, beauftragt die WOKO eine Reinigungsfirma mit der Nachreinigung. Die Kosten dafür werden der Wohngemeinschaft in Rechnung gestellt.
  • In Liegenschaften mit Austauschstudierenden wird die Reinigung der gemeinschaftlichen Bereiche meist durch Reinigungspersonal unterstützt.

  • Hausverantwortliche (HV) sind Studierende, die in deiner Liegenschaft wohnen und zugleich bei der WOKO angestellt sind.
  • Sie sind die Verbindungspersonen zwischen der Mieterschaft und der WOKO und für dich die erste Anlaufstelle für organisatorische Themen, bei Schlüsselverlust oder bei Problemen mit dem Internet.
  • Wenn du ein Anliegen an die/den HV deiner Liegenschaft hast, wendest du dich am einfachsten per E-Mail an sie/ihn. Die Kontaktangaben findest du am Infobrett beim Hauseingang

  • Die meisten WOKO-Liegenschaften werden durch eine Hauswartung betreut. Die Kontaktangaben der zuständigen Person findest du am Infobrett beim Hauseingang.
  • Die Hauswartung reinigt sämtliche Allgemeinflächen ausserhalb der Wohngemeinschaften (Hauseingang, Treppenhäuser, Umgebung etc.) und repariert Schäden.
  • Möchtest du einen Schaden melden? Am Infobrett beim Hauseingang findest du alle Angaben zum Vorgehen. Du kannst auch hier direkt online eine Schadensmeldung ausfüllen. Achtung: Meldungen per Mail oder Telefon werden bei Schäden nicht akzeptiert.

Auszug aus der WOKO

Die Kündigungsfrist für dein Mietobjekt findest du im Mietvertrag. Kündigungen können nur auf das offizielle Kündigungsdatum hin erfolgen. Das Kündigungsformular muss vollständig ausgefüllt sein und schriftlich oder persönlich bis spätestens zum letzten Arbeitstag des Monats bei der WOKO eingehen. Von der WOKO erhältst du daraufhin die Bestätigung deiner Kündigung sowie Informationen zum genauen Vorgehen beim Auszug. Wird eine Kündigung nicht rechtzeitig eingereicht, gilt sie erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin.

Wenn du als Hauptmieter/in am offiziellen Auszugstermin nicht persönlich für die Abnahme und Schlüsselrückgabe erscheinen kannst, hast du die Möglichkeit, dich von einer bevollmächtigten Person vertreten zu lassen. Die von dir und der bevollmächtigten Person unterschriebene Vollmacht muss am Übergabetermin dem/der Hausverantwortlichen abgegeben werden. Das für die Vollmacht benötigte Formular findest du unten stehend.

2 Spalten - Auszug WOKO
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